Heute (6. Juni 2013) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, haben Anspruch auf das so genannte Ehegattensplitting. Damit wird die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht gezwungen, die letzte steuerliche Diskriminierung abzuschaffen. Das ist richtig so, weil für eingetragene Lebenspartnerschaften schon seit 2001 gleiche Pflichten gelten wie für heterosexuelle Ehen. Es ist also gerecht. Modern ist es aber nicht. Was das Bundesverfassungsgericht nicht leisten soll und nicht ersetzen kann, ist ein offener gesellschaftlicher Diskurs über die Ausgestaltung von Fürsorge und Verantwortung zwischen Erwachsenen. 

Kein Weg zurück: Öffnung der Ehe muss jetzt kommen

Der nächste Schritt muss die Öffnung der Ehe sein, damit auch die verbliebenen Ungleichbehandlungen wegfallen.

Das betrifft zum einen das lebenslange Zwangsouting, wann immer der Familienstand angegeben werden muss: Heteros sind „verheiratet“, Lesben und Schwule kreuzen „eingetragene Lebenspartnerschaft“ an oder, schlimmer, tragen es per Hand ein. Dramatische Auswirkungen hat das bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern katholischer Einrichtungen, die dafür entlassen werden können. Aber auch in banalen Situationen wie bei der Ausstellung eines Schwimmbad-Passes führt es zu diskriminierenden Situationen.

Das andere sind die Rechte von Kindern, deren Eltern in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Bei Ehepaaren wird beispielsweise automatisch davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater ist, wenn die Ehefrau ein Kind bekommt. Bei lesbischen Paaren ist das nicht der Fall, die Co-Mutter muss das Kind adoptieren, und das ist erst nach einer Wartezeit möglich. Der Nachteil: Das Kind kann nicht von Geburt an den Nachnamen der Co-Mutter tragen. Im  Adoptionsrecht gibt es ebenfalls noch keine Gleichstellung. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die so genannte Sukzessiv-Adoption ausdrücklich bestätigt. Seitdem darf ein adoptiertes Kind später ebenfalls von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nicht erlaubt ist aber nach wie vor die gemeinsame Adoption, mit allen rechtlichen Folgen für die Kinder, deren rechtliche Stellung gegenüber der Co-Mutter deutlich schlechter ist als die von Kindern, die von einem Ehepaar gemeinsam adoptiert wurden.

Hinter die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird es kein Zurück geben. Die  nächste Forderung ist in der Konsequenz das Recht auf Ehe für alle, mit gleichen Rechten für Paare und ihre Kinder.

 … aber ein Schritt voran: Schwung nutzen, weiterkämpfen!

Gleiche Rechte für alle sind zweifellos ein gesellschaftlicher Fortschritt. Ob die Rechte, die man damit erlangt, fortschrittlich sind, darf jedoch zu Recht bezweifelt werden. Feministinnen fordern seit Jahren gesetzliche Veränderungen, die Anreize für eine moderne, partnerschaftliche Aufteilung von Rechten und Pflichten bieten: Gegen die steuerliche Subventionierung der Einverdiener*nnen-Ehe, für gerechtere Bezahlung typischer „Frauenberufe“, für die eigenständige Existenzsicherung von Kindern.

Gegen Ehegattensplitting, für eine neue Verantwortungs-Kultur

Das so genannte Ehegattensplitting gehört abgeschafft. Es ist rückständig, kostet die Gesellschaft Milliarden, die bei der Absicherung von Kindern fehlen und es setzt falsche Anreize. Noch gibt es im Grundgesetz die Privilegierung von Ehe und Familie. Wie sie genau ausgestaltet ist, ist gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen überlassen. Richtig wäre daher, nochmal auf Null zurückzugehen und einen ergebnisoffenen Diskurs darüber zu führen, unter welchen Voraussetzungen Erwachsene finanzielle Verantwortung füreinander übernehmen.

Bereits jetzt gibt es Unterstützungs- und Unterhaltspflichten zwischen nicht verheirateten Erwachsenen für alle möglichen Situationen, zum Beispiel beim Arbeitslosengeld 2. Ob gleiche Pflichten bei unterschiedlichen Rechten grundsätzlich akzeptiert werden oder nicht, wo Gleichstellung gefordert ist und wo sie als Gleichmacherei abgelehnt wird, gehört auf den Prüfstand. Wenn sich ganz neue Aspekte und Abwägungen ergeben: warum nicht? Wenn dabei das gleiche herauskommt wie beim Modell Ehe: warum nicht? Ein dumpfes „weiter so“ jedenfalls kann es nicht geben.

Ehe auch mal an sich hinterfragen

Der Diskurs, wie Menschen als Gesellschaft morgen zusammen leben wollen, muss auch alte Institutionen wie die Ehe aus der Tabu-Zone holen. Gesellschaft lebt von Veränderung. Eine Institution wie die Ehe wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, indem man sie für gleichgeschlechtliche Paare oder für Gruppen öffnet. Die Institution Ehe wird nur in Frage gestellt, indem man sie grundsätzlich, breit und offen diskutiert.

Auch von gestern: staatlich erlaubte Diskriminierung durch die Kirchen

Das gilt ebenso für die Abschaffung der Kirchen-Privilegien. Bis heute gilt beispielsweise das  Antidiskriminierungsgesetz, das in Deutschland „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ heißt, für die Kirchen nicht vollständig. Sie dürfen nach wie vor Beschäftigte entlassen, die offen lesbisch oder schwul leben oder die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Die Bundesländer geben außerdem millionenschwere Zuschüsse an die Kirchen. Wer Sonderregelungen für Kirchen gesetzlich zulässt, bekennt sich dazu, dass Diskriminierung und Ungleichbehandlung eine Berechtigung haben. Wie sie dies mit ihren religiösen Vorstellungen vereinbaren, müssen die Anhängerinnen und Anhänger christlicher Religionen selbst entscheiden. Die Parlamente von Bund und Ländern dürfen dem jedoch nicht auch noch durch gesetzliche Sonderrechte Rückenwind verschaffen.

Die Bundesregierung führt Rückzugsgefechte. Auch in der CDU gibt es vielfältige Positionen zur Gleichstellung. Warum soll sie nicht den Diskurs zulassen? Unsere Gesellschaft kann sich Vielfalt leisten.

Keine Atempause – Geschichte wird gemacht

Progressive gesellschaftliche Gruppen und besonders Feministinnen können den Schwung aus den Gleichstellungs-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für eine große Inventur nutzen. Die Zeit ist reif, endlich mal zu prüfen, welche der alten Argumente noch gut und welche neu zu denken und zu verändern sind.

Manchmal ist ein Schritt seitwärts nötig, damit sich neue Wege bieten. Die Gleichstellung lesbischer und schwuler Lebenspartnerschaften mit heterosexuellen Ehen in einem rückständigen, ungerechten Steuerrecht ist so ein notwendiger Seitenschritt. Was in der Zukunft daraus wird, ist aber noch völlig offen. Geschichte wird gemacht, und wir sind mitten drin. Wer, wenn nicht wir, soll mitbestimmen, wie wir morgen leben?

Links und Quellen:

  • Bundesverfassungsgericht: Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig, Presseerklärung vom 6. Juni 2013 zum Urteil vom 7. Mai 2013 (mit Links zu den Original-Urteilen)

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